Zuchtordnung
des
" Klub
zur Züchtung ungarischer Vorstehhunde"
(
Kurzform: "Magyar Vizsla Club" oder "MVC")
gültig ab 1.12.2011
I.
Allgemeine Zuchtbestimmungen
Die
nachfolgenden Zuchtbestimmungen sind für alle Klubmitglieder des
MVC verpflichtend. Die Überwachung und Durchführung dieser
Bestimmungen und der Einhaltung der Zuchtordnung und
Eintragungsbestimmungen des ÖKV und der FCI liegt in den Händen
des Zuchtwartes und des Klubvorstandes.
Alle
Klubmitglieder sind verpflichtet, den Klub(Schatzmeister) vom
Verkauf oder sonstigen Abgabe jedes Welpen, Jugendlichen und
erwachsenen ungarischen Vorstehhundes, binnen 4 Wochen nach der
Abgabe, zu benachrichtigen und den Abnehmer mit Name und Adresse
bekannt zu geben.
Der
Zuchtwart kann bei der Auswahl der Zuchttiere beratenden, bei
schwerwiegenden Gründen auch bestimmenden Einfluss nehmen.
Der
Besitzer des Rüden hat sich vor dem Deckakt zu vergewissern, ob von
Seiten des Klubs Bedenken gegen die geplante Paarung bestehen.
Bei
Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Zuchtordnung durch eine
der am Zuchtgeschehen beteiligten Personen werden über Beschluss
des Klubvorstandes:
Geldbußen
bis zur Höhe der 20-fachen Vereinsgebühr für die Eintragung des
Wurfes verhängt.
Zuchtsperren
verhängt
Die
Sperre der Zuchtstätte beim Disziplinarsenat des ÖKV beantragt.
Der
Ausschluss der gegen diese ZO verstoßenden Person aus dem Verein
durchgeführt.
Verstöße
gegen die Zuchtordnung werden in den öffentlichen Organen des
Vereins publiziert( Homepage, Klubnachrichten, UH, etc.)
Diese
Sanktionen können einzeln bzw. auch nebeneinander zur Anwendung
gebracht werden.
II.
Zuchtziel
Zuchtziel
des MVC ist die Rein- und Leistungszucht des ungarischen
Vorstehhundes durch Auslese geeigneten Zuchtmaterials hinsichtlich
Gebrauchs-, Formwert und Gesundheit, seine Veredelung und
Vervollkommnung hinsichtlich der vielseitigen Anlagen und die
möglichste Verbreitung der Rasse in Jägerkreisen.
III.
Züchter und Zuchtrecht
Nach
den Bestimmungen der Federation Cynologique Internationale(FCI) gilt
als Züchter grundsätzlich der Eigentümer der Hündin zum
Zeitpunkt des Deckaktes. Die Welpen können nur den Zwingernamen
ihres Züchters tragen. Die Übertragung des Zuchtrechtes ist in
folgenden Fällen möglich.
bei
Eigentumswechsel einer belegten Hündin, wenn der Besitzer
zustimmt, dass der Käufer als Züchter des zu erwartenden Wurfes
gilt.
Wenn
das Zuchtrecht für einen Wurf einem anderen Züchter zur
Zuchtmiete überlassen wird. Voraussetzung dafür ist, dass sich
die vermietete Hündin spätestens 7 Wochen nach dem Belegen bis
zur 8. Woche nach dem Werfen im Gewahrsam des Zuchtmieters
befindet.
In
beiden Fällen ist der Zuchtwart des Vereines und der Zuchtbuchführer
des ÖKV spätestens 14 Tage vor dem Deckakt mittels eingeschriebenen
Briefes von diesem Vertrag zu verständigen. Erfolgt die
Verständigung nicht, so gilt nach wie vor der Verkäufer bzw. der
Vermieter als Züchter.
Die
Züchter anerkennen die vom MVC Klubvorstand ausgegebene zeitliche
Vorgehensweise für Züchter, die im Anhang 1 extra angeführt
werden.
Jede
geplante Paarung ist rechtzeitig zu melden. Der Zuchtwart muss
spätestens 4 Wochen vor dem Deckakt, vom Züchter, verständigt
worden sein.
Eines
der Elterntiere darf kein Anlagenträger für das Langstockhaar
sein. Es muss somit zumindest ein Elternteil eine negative
Langstockhaar Gen Überprüfung vorweisen können.( Speichelprobe
LABOKLIN), dies gilt auch für bereits zur Zucht zugelassene Hunde
vor dem 01. 12. 2011.
Mit
einer Hündin darf grundsätzlich in einem Jahr nur einmal gezüchtet
werden. Seit letzten Deckung, auf die eine Trächtigkeit folgte,
müssen mindestens 366 Tage vergangen sein.
Die
Verwendung einer Amme ist im Allgemeinen untersagt. Sie ist nur bei
Tod oder Krankheit der Mutter und bei übergroßer Welpenzahl bei
hohem Zuchtwert der Tiere und Schwierigkeiten der Wiederholung der
Paarung zulässig.
Der
Züchter ist verpflichtet, sowohl den erwachsenen Zuchttieren als
auch den Welpen geeignete Haltungs- und Aufzuchtbedingungen zu
schaffen.
Die
Züchter sind verpflichtet, den Mitgliedern des Klubvorstandes oder
vom Klubvorstand beauftragten Personen jederzeit Einblick in die
Zuchtstätte und in die Zucht zu gewähren.
IV.
Zuchtvoraussetzungen
Alle
zur Zucht verwendeten Hunde müssen im ÖHZB oder in einem anderem,
von der FCI anerkannten, Zuchtbuch eingetragen sein. Befindet sich
der Hauptwohnsitz, des Besitzers eines der Elterntiere in
Österreich, muss der Hund im ÖHZB eingetragen sein. Bei im Ausland
geprüften Importhunden, müssen die Hunde auf einer vom MVC
veranstalteten Anlagenprüfung, Feld- und Wasserprüfung oder
Vollgebrauchsprüfung vorgestellt werden.
Das
Mindestalter der zur Zucht verwendeten Hunde beträgt 18 Monate.
Nach oben wird das Zuchtalter für Hündinnen mit dem vollendeten 7.
Lebensjahr begrenzt. Bei Rüden besteht keine Altersgrenze nach
oben.
Für
alle zur Zucht verwendeten Tiere muss ein Befund der
Veterinärmedizinischen Universität Wien oder eines vom Vorstand
des MVC bestimmten Tierarzt, dass keine Hüftgelenks-Dysplasie
(Befund HD-A bzw. HD-B ist erforderlich) nachgewiesen ist, vorgelegt
werden. Die von den Tierärzten erstellten Befunde dürfen an den
amtierenden Zuchtwart des MVC weitergeleitet werden.
Ein
Hund der zur Zucht zugelassen wird, muss mindestens einmal auf
einer, vom MVC veranstalteten Anlagenprüfung, im Jahr nach dem
Wurftag, wenn dieser vor dem 1. Oktober liegt, vorgeführt werden.
Eine Feld- und Wasserprüfung oder Vollgebrauchsprüfung, abgehalten
nach der PO des ÖJGV, ist ebenfalls verpflichtend.
Sollte
ein Hund die Voraussetzungen für die Zucht nicht erfüllen so wird
dies auf seiner Ahnentafel mit "Zuchtverbot" vermerkt. Ebenso
wird der Grund für den Zuchtausschluss auf dieser vermerkt
NORMALZUCHT
Gilt
nur für Hündinnen die bis zum 01.12. 2011 bereits unter den
Kriterien "Normalzucht" einmal zur Zucht zugelassen wurden.
Hündinnen, für die nach dem 01.12. 2011 um eine Zuchtzulassung
angesucht wird gelten die Voraussetzungen die für die JAGDLICHEN
LEISTUNGSZUCHT notwendig sind.
JAGDLICHE
LEISTUNGSZUCHT
Voraussetzungen:
Formwertbeurteilung
bei einer internationalen Hundesausstellung in Österreich mit der
Beurteilung "Sehr Gut" oder "Vorzüglich". Eine Beurteilung
in der Jugendklasse nimmt auf die Zuchtzulassung keinen Einfluss.
Eine
bestandene Feld- und Wasserprüfung( an einen Tag abgelegt) oder
eine bestandene Vollgebrauchsprüfung, nach der PO des ÖJGV.
Mindesturteilsziffer
im Fach Vorstehen 3
Mindesturteilsziffer
im Fach Suche( Stil, Schnelligkeit) jeweils 3
Schussfestigkeit
Zucht
ausschließende Gründe
Hunde
mit Hüftgelenks Dysplasie ab einem Grad von C oder höher.
Alle
im FCI Standard des kurzhaarigen ung. Vorstehhundes angeführten
ausschließenden Fehler
Wesensschwäche
jeder Form, beinhaltend: Schussempfindlichkeit jeden Grades,
mangelnde Wildschärfe, Aggressivität, Ängstlichkeit,
Angstbeißer, Nervosität, ständiges Winseln, Waidlaut
Mehrmalige
Vererbung eines dieser vorstehenden Fehler
Ausgeschlossen
von der Zucht sind auch Hunde, bei denen Zucht ausschließende
Mängel operativ behandelt oder auf sonstige Weise korrigiert
wurden.
V.
Schadensersatzansprüche und Rechtsansprüche
Schadensersatzansprüche
gegen den MVC oder einzelne Vorstandsmitglieder sind ausgeschlossen,
wenn sie von Maßnahmen der Zuchtbestimmungen abgeleitet werden.
Die
Klubmitglieder haben das Recht, bei durch den Klubvorstand
verhängten Strafen, ein Schiedsgericht einzuberufen(Satzungen MVC),
akzeptieren jedoch in Folge den Urteilsspruch des Schiedsgerichtes
und verzichten in weiterer Folge auf jegliche Rechtsansprüche.
Anhang
1
Vorgehensweisen
für Züchter
Vom ÖKV das
entsprechende Formular für Zuchtstättenschutz anfordern. Es dürfen
6 Vorschläge gemacht werden, wobei der Zuchstättenname höchstens
aus 3 Wörtern mit maximal 20 Buchstaben bestehen darf. Nachdem
Ihr Zuchtstättenname bei der FCI geschützt und eingetragen wurde,
erhalten Sie vom ÖKV eine Zuchtstättenkarte zugeschickt.
Wenn sie einen Wurf
planen melden Sie sich 4 Wochen vor dem Deckzeitpunkt beim
Zuchtwart, damit er einen geeigneten Rüden für Ihre Hündin finden
kann.
Kontaktaufnahme mit
dem Deckrüdenbesitzer
Die
Deckbescheinigung( aktuelles Formular des ÖKV) ist am Tag des
Deckaktes auszufüllen. Die Deckgebühr ist ebenfalls, wenn nicht
anders schriftlich vereinbart, am Tag des Deckaktes zu entrichten.
Sollte die Hündin leer bleiben hat der Besitzer das Recht,
innerhalb von 18 Monaten gratis nachzudecken. Das Original der
Deckbescheinigung bekommt der Züchter, eine Kopie davon der
Deckrüdenbesitzer.
Wenn Gewissheit
besteht dass die Hündin aufgenommen hat, ist dies umgehend dem
Zuchtwart zu melden. Ebenso wenn die Hündin leer geblieben ist, die
Welpen verloren hat oder sonstige Komplikationen auftreten.
Am Tag der Geburt
der Welpen muss der Züchter den Zuchtwart anrufen oder eine Email
schreiben und informieren a) wie viele Rüden/Hündinnen geworfen
wurden b) falls Totgeburten Rüden/Hündinnen c)
Komplikationen bei der Hündin( Kaiserschnitt, etc.) d)
Komplikationen bei den Welpen( Nabelbrüche, etc.) e) Zustand und
Aussehen der Welpen( kräftig, gleichmäßig, weiße Flecken,
,etc.) f) wie viele Welpen schon vergeben sind.
Die Wurfunterlagen
sind innerhalb der ersten Woche ab Wurfdatum an den Zuchtwart zu
schicken, wobei folgende Unterlagen beigelegt sein müssen: a) 1
Original +1 Kopie von der Deckbescheinigung b) 2 Kopien vom
Abstammungsnachweis des Rüden c) 2 Kopien vom HD-Befund des
Rüden d) 2 Kopien vom HD-Befund der Hündin e) Kopien
Champion-Urkunden(jagdlich und Formwert) beider Elterntiere f)
Kopien der Formwertbeurteilung(nur eine) und Prüfungsunterlagen
beider Elterntiere g) Original Abstammungsnachweis der Hündin
sowie eine Kopie davon h) Original Zwingerkarte i) Gut
leserlich und vollständig ausgefülltes Eintragungsformular(
aktuelles Formular des ÖKV) + Kopie. Bei den Welpennamen ZUERST
DIE RÜDEN UND DANN DIE HÜNDINNEN BEIDES EXAKT NACH ALPHABET. DAS
HEISST: GEREIHT AUCH NACH 2. UND 3. BZW. WENN NÖTIG AUCH NACH 4.
BUCHSTABEN IM NAMEN!!!
Spätestens in
der 6. Woche Termin mit einem Tierarzt zum Chippen der Welpen und
mit dem Zuchtwart die Wurfabnahme vereinbaren.
Die Welpen dürfen
frühestens ab dem Alter von 8 Wochen dem zukünftigen Besitzer
übergeben werden.
Die Namen, Adressen
und Telefonnummern der Welpenkäufer sind an den Schatzmeister des
MVC weiterzuleiten.
!!!
Die Welpen müssen vom Tierarzt mit einem Chip versehen werden und
dürfen ohne diesem nicht an ihre neuen Besitzer abgegeben werden.
Ebenso müssen die Welpen mit einem EU Impfpass abgegeben werden!!
|