Vorgehensweisen für Züchter (1.1.2009)
1. Vom ÖKV das entsprechende Formular für
Zwingerschutz anfordern. Es dürfen 3 Vorschläge gemacht werden, wobei der
Zwingername höchstens aus 3 Wörtern mit maximal 20 Buchstaben bestehen darf.
Nachdem Ihr Zwingername bei der FCI geschützt und eingetragen wurde, erhalten
Sie vom ÖKV eine Zwingerkarte zugeschickt. .
2. Wenn sie einen Wurf planen melden Sie sich 4 Wochen vor dem
Deckzeitpunkt beim Zuchtwart, damit er einen geeigneten Rüden für Ihre Hündin
finden kann.
3. Kontaktaufnahme mit dem Deckrüdenbesitzer
4. Die Deckbescheinigung( aktuelles Formular des ÖKV) ist am Tag des
Deckaktes auszufüllen. Die Deckgebühr ist ebenfalls, wenn nicht anders
schriftlich vereinbart, am Tag des Deckaktes zu entrichten. Sollte die Hündin
leer bleiben hat der Besitzer das Recht, innerhalb von 18 Monaten gratis
nachzudecken. Das Original der Deckbescheinigung bekommt der Züchter, eine
Kopie davon der Deckrüdenbesitzer.
5. Wenn Gewissheit besteht dass die Hündin aufgenommen hat, ist dies
umgehend dem Zuchtwart zu melden. Ebenso wenn die Hündin leer geblieben ist,
die Welpen verloren hat oder sonstige Komplikationen auftreten.
6. Am Tag der Geburt der Welpen muss der Züchter den Zuchtwart anrufen
oder eine Email schreiben und informieren
a) wie viele Rüden/Hündinnen geworfen worden sind
b) falls Totgeburten Rüden/Hündinnen
c) Komplikationen bei der Hündin( Kaiserschnitt, etc.)
d) Komplikationen bei den Welpen( Nabelbrüche, etc.)
e) Zustand und Aussehen der Welpen( kräftig, gleichmäßig, weiße Flecken, ,etc.)
f) wie viele Welpen schon vergeben sind.
7. Die Wurfunterlagen sind innerhalb der ersten Woche ab Wurfdatum an
den Zuchtwart
zu schicken, wobei folgende Unterlagen beigelegt sein müssen:
a) 2 Kopien von der Deckbescheinigung
b) 2 Kopien vom Abstammungsnachweis des Rüden
c) 2 Kopien vom HD-Befund des Rüden
d) 2 Kopien vom HD-Befund der Hündin
e) Kopien Champion-Urkunden(jagdlich und Formwert) beider Elterntiere
f) Kopien der Formwertbeurteilung(nur eine) und Prüfungsunterlagen beider
Elterntiere
g) Original Abstammungsnachweis der Hündin sowie eine Kopie davon
h) Original Zwingerkarte
i) Gut leserlich und vollständig ausgefülltes Eintragungsformular( aktuelles
Formular des ÖKV) + Kopie. Bei den Welpennamen
ZUERST DIE RÜDEN UND DANN DIE HÜNDINNEN BEIDES EXAKT NACH ALPHABET. DAS HEISST:
GEREIHT AUCH NACH 2. UND 3. BZW. WENN NÖTIG
AUCH NACH 4. BUCHSTABEN IM NAMEN!!!
8. Spätestens in
der 6. Woche Termin zum Tätowieren der Welpen mit dem Zuchtwart vereinbaren.
9. Die Welpen dürfen frühestens ab dem Alter von 8 Wochen dem
zukünftigen Besitzer übergeben werden.
10. Die Namen, Adressen und Telefonnummern der Welpenkäufer sind an den
Schatzmeister des MVC weiterzuleiten.
!!! Die Welpen müssen vom
Tierarzt mit einem Chip versehen werden und dürfen ohne diesem nicht an ihre
neuen Besitzer abgegeben werden. Ebenso vom Tierarzt einen EU- Impfpass
ausstellen lassen!!